AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen / General Terms and Conditions
Geltungsbereich:
Alle Leistungen von G&B Pferdesport – Huf- und Klauenbeschlag und von ihm Beauftragte erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Vereinbarung eines Beschlagtermins & Kontaktaufnahme:
Die Vereinbarung eines Beschlagtermins erfolgt im Normalfall telefonisch, oder per SMS während den Öffnungszeiten. Die Beantwortung von Anfragen per SMS, Whatsapp oder Facebook wird nicht garantiert. Wir sind von Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr Erreichbar, Kontaktaufnahmen ausserhalb dieser Zeit sehen wir als Notfall an und werden auch zum Notfall Tarif verrechnet. Die einzige Ausnahme bildet ein SMS für ein abgerissenes Eisen, dieses Beinhaltet die Information, dass ein Eisen Abgerissen ist, ob man es noch hat oder nicht und wo es Deponiert wurde, damit wir es zu Öffnungszeiten wieder einplanen können.
Auftraggeber:
Als Auftraggeber gilt im Normalfall der Pferdebesitzer. Diesem werden auch die Kosten des Beschlags/ der Behandlung/ der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ein Termin darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Pferdebesitzers durch eine ihn vertretende Person in Auftrag gegeben werden. G&B Pferdesport, geht davon aus, dass in diesem Falle der Pferdebesitzer über eine ausstehende Behandlung/Bearbeitung/Hufbeschlag usw. von den verantwortlichen Personen (zB. Stallbesitzer oder Reitbeteiligung) informiert wird. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen, welche eine sofortige Behandlung des Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden kann, behalten wir uns vor, das Pferd im Auftrag einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Kosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.
Grundsätzlich ist der Pferdebesitzer oder eine ihn vertretende Person (zB. Stallbesitzer, Reitbeteiligung, Stallpersonal etc.) verpflichtet, während der Behandlung im Stall anwesend zu sein. Ist dies nicht der Fall übernimmt G&B Pferdesport keinerlei Haftung für Schäden die durch das Pferd/Equid oder an dem Pferd/Equid entstehen.
Terminabsage
Im Verhinderungsfalle muss bis spätestens 48h vor dem Termin eine Absage per Telefon oder Email erfolgen, welche durch G&B Pferdesport rückbestätigt werden muss. Ansonsten wird der geplante Termin Vollumfänglich verrechnet. Aus dieser Regel sind Wochenend Tage (Samstag/ Sonntag) Sowie allgemeine Feiertage in Österreich ausgenommen: Beispiel ein Termin vom Montag um 11 Uhr muss bis Donnerstag zuvor um 11 Uhr Abgesagt werden. Der Dienstleister kann auf die Verrechnung des Termins Verzichten, jedoch geschieht dies aus Grosszügigkeit.
Preisangaben:
Die Preise werden in Euro (EUR) ausgewiesen. Preisauskünfte werden auf Anfrage selbstverständlich offengelegt. Der Kunde hat eine Holpflicht, G&B Pferdesport hat das Recht die Preise anzupassen. Offerten bleiben unter gleichbleibenden Bedingungen gültig für 10 Arbeitstage nach der Bekanntgabe.
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung ist grundsätzlich zum Termin fällig. Rechnungen können erstellt werden; Die Zahlung dieser hat innerhalb von 14 Tagen zu Erfolgen. G&B Pferdesport darf den vollumfänglichen Mehraufwand für das Erstellen der Rechnungen und die Zahlungskontrollen verrechnen.
Zahlungen die nicht Pünktlich Eintreffen, führen zu einer 1. Mahnung von 40.-€ und einer neuen Frist von weiteren 14 Tagen. Darauf folgt im Falle des nicht Erhaltens eine weitere Mahnung die nochmals 40.- € beträgt (Total 80,-€) Die Frist verlängert sich um weitere 14 Tage. Auf dies Folgt die Betreibung. Sämtliche Unkosten für die Betreibung übernimmt der Schuldner, auch Zeitaufwand, Fahrtkosten , etc.
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer
Datenschutz:
Die Daten unserer Kunden werden ausschließlich für die Dienste von „G&B Pferdesport“ verwendet und keinesfalls weitergegeben. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Der Kunde hat das Recht, seine Personendaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern.
Beschlagsintervall:
Aus Wissenschaftlicher Sicht ist ein Intervall von 4 Wochen der gesündeste. 6-8 Wochen wird in Österreich als Normal betrachtet. Bsp. Rennpferd 4W, Spezialbeschlag 4W, nur leicht belastetes Freizeitpferd 7 W. Längere Beschlagsintervalle sind mit Schäden an den Hufen und Bewegungsapparat und dementsprechenden Mehraufwand verbunden. Mehraufwände die durch zu lange Beschlagsperioden entstehen können wir Verrechnen.
Haftung:
Im Beruf des Hufschmiedes sind viele Faktoren unberechenbar oder unmessbar. Da dies jedem Pferdebesitzer klar ist, nimmt er bewusst das Risiko bei der Bearbeitung/Beschlagen der Hufe in Kauf, dass eine Lahmheit hervorgerufen wird, und haftet daher selber. Die Übernahme einer Haftung unsererseits, geschieht höchstens aus Grosszügigkeit und freiwilliger Basis.
Für Schäden, welche das Pferd, sich selbst, dritten oder uns Zufügt ist der Pferdebesitzer vollumfänglich Haftbar.
Justiz
Gerichtsstand lt. Firmensitz Krems/Donau
Mehraufwände sowie abgetretene und verlorene Hufeisen:
Mehraufwände, vorhersehbare sowie unvorhersehbare können verrechnet werden.
Sollte ein Pferd eines oder mehrere Eisen vorhersehbar oder unvorhersehbar verlieren und dem Hufschmied wird der Auftrag zur Korrektur bzw. Wiederanpassung erteilt, gelten die selben Bedingungen wie bei einer regulären Terminvergabe. Die Kosten der Mehraufwände, Einzel-/Teilbeschläge oder nachträglichen Korrekturen gehen zu Lasten des Pferdebesitzers und können gänzlich verrechnet werden (Zeitaufwand, Anfahrt, udgl.). Der Dienstleister kann auf die Verrechnung des Termins Verzichten, jedoch geschieht dies aus Großzügigkeit.
Gefährliche und unerzogene Pferde:
Der Pferdebesitzer/Pferdehalter ist verantwortlich dafür das das Pferd die nötige Erziehung genossen hat, und sich anständig beim Schmied verhält. Mehraufwände für unerzogene Pferde können verrechnet werden, ohne Vorankündigung. Für Gefährliche Pferde organisiert der Pferdebesitzer einen Tierarzt der das Pferd zum Beschlagen sediert. Wird die Situation gefährlich für den Dienstleister, Die Pferdebesitzer oder Dritte, so kann der Hufschmied jederzeit abbrechen und den Termin Vollumfänglich Verrechnen. Für Gefährliche Pferde kann ein Gefahrenzuschlag verrechnet werden.
Folgetermine:
Wünscht der Kunde das die Dienstleistung Automatisch wiederkehrend erbracht wird, so bleibt es bis zum Schriftlichem Wiederruf (mindestens 48h vor dem nächsten geplanten Termin) als gültiger Auftrag. Der Kunde ist jedoch weiterhin dazu Verpflichtet zu Kontrollieren, das der Termin stattfindet und hat weiterhin die Pflicht zu schauen, dass sein Equide im nötigen Abstand gemacht wird. Sollte das Pferd also Früher als geplant fällig sein, so ist er Verpflichtet sich beim Dienstleister zu melden.
Besserungsrecht:
Die Tätigkeiten des Hufschmiedes geschehen aufgrund eines Werkvertrags. Somit besteht jeweils ein Besserungsrecht. Wir empfehlen, sich bei Lahmheiten innert 14 Tagen nach dem letzten Beschlagstermin sich zuerst beim Dienstleister zu melden. Ansonsten übernimmt der Besitzer die gesamten Folgekosten Automatisch selbst.
AGB Anpassungen und Holpflicht
Die AGBs können jederzeit von unserer Seite aus angepasst werden. Der Kunde hat akzeptiert durch die Vereinbarung des Termines die aktuelle Version der AGB, welche er unter; www.gbpferdesport.at einsehen kann
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Beratung, Beritt, Unterricht, Handel
- 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Beratung, Beritt, Pferdeausbildung, Unterricht, Einstellung, Kurse, Betreuung der Pferde und jegliche zustande kommenden Dienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten laut Gewerbewortlaut der WKO).
- Die AGB sind jederzeit online abrufbar.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung von meiner Seite, im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn von meiner Seite aus auf ein Schreiben Bezug genommen wird, welches Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von G&B Pferdesport maßgebend (Z.B. Berittvertrag).
- Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Österreich.
- 2 Vertragsabschluss
- Anmeldungen/Aufträge können schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Mit der Zusendung des Auftragsformulars/Anmeldeformulars und Bezahlung der Anzahlung/Teilnahmegebühr meldet die anmeldende Person sich selbst oder, als Erziehungsberechtigter, ihr Kind verbindlich zu den ausgewählten Terminen, zu den angegebenen Konditionen an. Sie erklärt weiterhin, dass sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihr Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von ihr eingegebener Daten.
Angebote von G&B Pferdesport in Prospekten, Anzeigen, Webpage Social Media usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGB werden mit einer Anmeldung (Anmeldeformular) und automatisch mit jeder Teilnahme akzeptiert.
- Workshops, Kurse, , Reitunterricht
Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Eingang des Auftrags/der Anmeldung und Überweisung der Anzahlung/der Teilnahmegebühr. Wird die Gebühr nicht überwiesen, ist der Auftrag/die Anmeldung nicht vollständig und daher keine Garantie auf einen Platz oder einen Termin.
- Mobiler Reitunterricht
Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliche Terminvereinbarung schriftlich per Email oder Whatsapp, telefonisch oder persönlich Vorort.
- Bei Beritt wird ein Berittvertrag geschlossen, in dem sämtliche individuelle Vereinbarungen geregelt sind.
Der Vertragsabschluss erfolgt i.d. R. schriftlich.
Berittbedingungen: Das Pferd muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Ausbilder nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Pferdebesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das Gleiche gilt sinngemäß für eventuell notwendige Schmiedearbeiten. Für bestmögliche Unterkunft, Pflege und Ausbildung ist Sorge getragen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von G&B Pferdesport maßgebend (z. B. Berittvertrag). Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Kunden oder von G&B Pferdesport anzugeben sind (z.B: Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Mündliche Absprachen und mündliche Verträge werden in Sonderfällen geschlossen und gelten gleichermaßen wie schriftliche (BGB). Bei mehreren Vereinbarungen gilt die Jüngste. In jedem Fall gilt die AGB solange nicht anderes vereinbart. Vereinbarungen mit Ausschluss der AGB müssen immer schriftlich erfolgen. Bei unbefristeten mündlichen Vereinbarungen, z.B. bei Betreuung und Training, Reitkursen, etc. gelten vier Wochen Kündigungsfrist. Ansonsten kann ein Geltungsbereich (zum Beispiel Ende des Sommers, Ende März, Anfang Mai, etc.) vorab definiert werden. Aus besonderen Gründen (Verwahrlosung des Pferdes, Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen) kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
- 3 Teilnehmer und Trainingseinheiten
Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, wird dies schnellstmöglich mitgeteilt.
Eine Trainingseinheit beinhaltet je nach Absprache 25-60 Minuten und garantiert keinen Trainingserfolg. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch G&B Pferdesport. G&B Pferdesport verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch G&B Pferdesport unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist G&B Pferdesport nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet.
Die Trainingseinheiten sind ausschließlich für den angemeldeten Pferdebesitzer bestimmt. Die Trainingseinheiten sind nicht auf z.B. Reitbeteiligungen oder Familienangehörige übertragbar.
Das Pferdetraining und der Unterricht bei G&B Pferdesport findet nach Absprache auf der jeweiligen Reitanlage statt.
Das Pferdetraining und der Unterricht in auswärtigen Anlagen finden bei jedem Wetter statt, auch dann, wenn nur ein Außenreitplatz vorhanden ist.
Ausschluss eines Teilnehmers: Kursorganisatoren, Teilnehmer, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, Weisungen und Anordnungen von G&B Pferdesport und ihren Erfüllungsgehilfen, befolgen.
Die Teilnahme der Pferde ist bei der Anmeldung anzugeben, Alter, Geschlecht und Besonderheiten werden dabei mitgeteilt. Alle Pferde müssen gesund, entwurmt und nachweislich innerhalb der letzten 9 Monate gegen die Pferdegrippe Influenza geimpft, sowie frei von ansteckenden Krankheiten (dazu zählen auch Untugenden wie extremes Weben, Kleben, Beißen, Schlagen, starkes Aufsatzkoppen) sein.
Die Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein.
Ein Equidenpass ist vom Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmer auf Anforderung nachgewiesen wird.
Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für die Pferdeausbildung/Kurs geeignet sein. G&B Pferdesport ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Kurs auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Teilnehmer und G&B Pferdesport über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Teilnehmers.
Den Anweisungen von G&B Pferdesport ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes Tierhalter und Tieraufseher.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Weisung von G&B Pferdesport oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder bei Verstößen gegen die jeweilige Hausordnung ist G&B Pferdesport ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer das Ziel des Kurses oder andere Teilnehmer gefährdet oder davon ausgegangen werden muss, dass der Teilnehmer das Ausbildungsziel nicht erreicht und den Kurs verlässt.
Das Mitbringen von Hunden ist vorab abzusprechen
- 4 Kosten
Die Preise werden in Euro (EUR) ausgewiesen. Preisauskünfte werden auf Anfrage selbstverständlich offengelegt. Der Kunde hat eine Holpflicht, G&B Pferdesport hat das Recht die Preise anzupassen. Offerten bleiben unter gleichbleibenden Bedingungen gültig für 10 Arbeitstage nach der Bekanntgabe.
- wöchentlicher Kinderreitunterricht:
Reitstunden müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei nicht erscheinen oder zu später Absage wird der volle Stundenpreis berechnet. Ausgenommen hiervon sind Absagen mit ärztlichem Attest.
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung ist grundsätzlich zum Termin fällig. Rechnungen können erstellt werden; Einzelne Stunden müssen am Tag des Unterrichts bezahlt werden, Monatsblöcke bei der ersten Stunde per Vorkasse (bar oder Überweisung).
G&B Pferdesport darf den vollumfänglichen Mehraufwand für das Erstellen der Rechnungen und die Zahlungskontrollen verrechnen.
Zahlungen die nicht Pünktlich Eintreffen, führen zu einer 1. Mahnung von 40.-€ und einer neuen Frist von weiteren 14 Tagen. Darauf folgt im Falle des nicht Erhaltens eine weitere Mahnung die nochmals 40.- € beträgt (Total 80,-€) Die Frist verlängert sich um weitere 14 Tage. Auf dies Folgt die Betreibung. Sämtliche Unkosten für die Betreibung übernimmt der Schuldner, auch Zeitaufwand, Fahrtkosten , etc.
- Workshops
Je nach Ausschreibung dauert ein Workshop zwischen 60min und 5h. Kosten je nach Ausschreibung. Die Teilnahme ist mit zuschicken des unterschriebenen Anmeldeformulars und sofortiger Überweisung der Teilnahmegebühr verbindlich. Ohne sofortige Überweisung ist der Platz nicht reserviert. Eine Stornierung des Platzes ist bis 14 Tage vor Beginn möglich. Dabei werden 50% der Gebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Kurs
Es gelten die Preise bei Vertragsabschluss für eine unterrichtende Tätigkeit zuzüglich Anfahrtskosten, Kost und Logis. 8 Wochen vor dem Kurs ist die Hälfte der Gage als Anzahlung fällig und wird bei Stornierung als Verwaltungsgebühr einbehalten.
Bei Veranstaltungen die außerhalb erfolgen, hat der Kursorganisator dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer sich beim Betreten des jeweiligen Geländes den Weisungen und Anordnungen vom Kursleiter oder dem Kursorganisator nebst bestellten Helfern Folge leisten. Der verantwortliche Kursorganisator wird Begleitpersonen und Besucher auf diese Pflicht hinweisen.
- Kursorganisation
Kurse, die von G&B Pferdesport organisiert werden, mit auswärtigen Referenten. Je nach Ausschreibung ist eine Teilnahmegebühr fällig. Die Gebühr sind bei Anmeldung als Anzahlung fällig. Der Vertrag kommt mit Überweisung der Anzahlung zustande, da diese als ausdrückliche Erklärung zur Absicht der Teilnahme gilt. Wenn keine Anzahlung bezahlt wird, besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz. Die Anmeldung kann bis 4 Wochen vor Beginn storniert werden, die Hälfte der Anzahlung wird dabei als Verwaltungsgebühr einbehalten. Wird der Kurs später storniert, wird die volle Kursgebühr einbehalten, außer es kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden.
Die Kosten für die Unterbringung des Pferdes und zur Nutzung der Anlage sind in voller Höhe nach Ausschreibung an den Kursorganisator am Kurstag zu bezahlen und werden dem Anlagenbetreiber übergeben.
- Beritt
Es gelten die Preise wie bei Vertragsabschluss. Es werden nach Ermessen des Trainers ca. 2 Ruhetage pro Woche eingehalten. Teilberitt 3 oder 4x pro Woche ist möglich. Training findet immer von Montag bis Freitag statt. Der Vertrag kommt i.d.R. mit Unterschreiben des Berittvertrags zustande. Die Gebühr wird nach Absprache per Vorkasse zu Beginn des Monats oder des Beritts bezahlt. Der Besitzer ist berechtigt, das Pferd jederzeit (schon vor Vertragsablauf) wieder an sich zu nehmen. Bereits beanspruchte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Bezahlte Beträge bis Ende des Monats werden nicht zurückerstattet. Bei terminlich festgelegtem Vertragsende berührt die vorzeitige Abholung nicht die Verpflichtung, das Entgelt bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
Bei mobilem Beritt: Kann aufgrund der äußeren Bedingungen kein Training stattfinden (Bodenverhältnisse, Regen/Dauerregen und keine Halle Vorort, etc.) kann ein Training pro Woche nachgeholt werden, alle weiteren Ausfälle werden nicht erstattet, der Betrag wird als Verwaltungsgebühr einbehalten.
Umfang des Beritts: Im Vertrag wird angegeben, ob der Bereiter das Pferd ein oder mehrmals wöchentlich, unter dem Sattel/an der Longe, nach eigenem Ermessen arbeitet.
Hufschmied, Tierarzt, Medikamente und sonstige Nebenleistungen (z.B. Betreuung des Pferdes im Krankheitsfall, Sattelanpassung, Reinigung von Pferdedecken, Showauftritte, Vorstellung des Pferdes auf Turnieren oder Prüfungen, Mithilfe beim Verladen des Pferdes, udgl.) sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
- Mobiler Reitunterricht
Zahlungen können per Vorkasse in bar oder per Überweisung, Vorort in bar, oder auf Rechnung erfolgen. Bei Neukunden ist eine Bezahlung auf Rechnung nicht möglich. Trainingseinheiten sind 2 Tage vor Beginn abzusagen, ausgenommen mit ärztlichem Attest. Ansonsten wird die Einheit voll berechnet. Einheiten, die aufgrund des Gesundheitszustandes des Pferdes oder der Bodenbeschaffenheit abgesagt werden, müssen am Morgen bis 8.30 abgesagt werden, sonst sind diese voll zu bezahlen. Wird eine Rechnung nicht bezahlt, findet keine weitere Trainingseinheit statt, bis das Entgelt beglichen wurde. Falls der Reitschüler nur sehr unregelmäßig zu den vereinbarten Reitstunden erscheint, oder regelmäßig absagt, behält sich der Ausbilder vor, den Stammplatz in der Reitstunde anderweitig zu vergeben und der Reitschüler rutscht dann automatisch auf die Warteliste. Der Reitunterricht kann jederzeit – ohne Angaben von Gründen – vom Reitschüler beendet werden. Es werden aber keine noch offenen Reitstunden zurück erstattet. Rückfragen können gern in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
- Sonstige
Dienstleistungsvereinbarungen werden nach individueller Absprache getroffen und geregelt. Auch konkludentes Handeln zu bestehenden mündlichen und/oder schriftlichen Vereinbarungen gilt als Vertragsabschluss (z.B.: Überweisung der Kursgebühr, Terminvereinbarungen, Anlieferung des Pferdes, etc.). Die Absprache ist mündlich und schriftlich gleichermaßen geltend. Sie unterliegt ebenfalls dieser AGB. Rechnungen werden bei Absprache per Vorkasse oder sofort nach Leistungserbringung gestellt und sind in angegebenem Zeitraum in voller Höhe zu bezahlen.
- Rechnungsbeträge
Die Rechnungsbeträge sind auf das Konto von G&B Pferdesport einzuzahlen
- 5 Termin- / Programmänderungen, Ausfall
- Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann G&B Pferdesport die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmenden steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.
- Programmänderungen aus wichtigem Anlass, organisatorischen Gründen oder Krankheit behält sich G&B Pferdesport vor. Insbesondere ist sie berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.
- Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit des Pferdes, Unterrichtes und bei Wochenendkursen sind die Unterrichts-, Pferdeausbildungs- und Einstellkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. werden abgerechnet. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attests hat der Pferdeeigentümer einen Anspruch auf einen Nachholtermin. Der Nachholtermin ist abhängig von Verfügbarkeit und Kapazitäten bei G&B Pferdesport
Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdeeigentümers wird das Ausbildungspferd durch G&B Pferdesport entsprechend der getroffenen Pferdeausbildungsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch versäumter Unterrichtseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Aufsparen von Unterrichtseinheiten mit einem Anspruch auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
Bei längerer Krankheit des Pferdeeigentümers endet der Vertrag frühestens zum vereinbarten Termin der Pferdeausbildungsvereinbarung.
Bei Absage einer vereinbarten Pferdeausbildung von weniger als 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn, werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.
Bei Ausfall von G&B Pferdesport vor und/oder während einer Pferdeausbildungsvereinbarung kann G&B Pferdesport eine Vertretung stellen. Ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.
Soweit G&B Pferdesport ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für G&B Pferdesport unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für G&B Pferdesport keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- 6 Geistiges Eigentum und Verschwiegenheit
- Die Kursinhalte sowie alle dem Kursorganisator/Teilnehmer überlassenen Kursunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von G&B Pferdesport. Kursunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
- Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Kursorganisator / Teilnehmer während des Kurses ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige Rücksprache mit G&B Pferdesport zugelassen werden. Verstößt der Kursorganisator / Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Erteilt G&B Pferdesport dem Kursorganisator / Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Kursorganisator / Teilnehmer G&B Pferdesport bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Kurses erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Kursorganisator / Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. G&B Pferdesport ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Kursorganisators / Teilnehmers zu nutzen.
- Während des Kurses wird G&B Pferdesport selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Kursorganisator / Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.
- Die Wort- und Wortbildmarken und das Logo G&B Pferdesport genießen markenrechtlichen Schutz.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die oben angeführten eingetragenen Marken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne schriftliches vorheriges Einverständnis zu nutzen.
- In der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ausführliche Unterlagen. Zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen in Schriftform, sowie auch Bild-/Tonmaterial oder Software dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von G&B Pferdesport reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
- Der Kursorganisator / Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
- Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Kursorganisator / Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.
- Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
- 7 Gewährleistung
Für erteilten Rat und die individuelle Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
- 8 Haftung
- G&B Pferdesport und Ihre Helfer haften nicht für Schäden des Teilnehmenden. Dies gilt nicht:
– für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
– für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
- Es wird keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert des Ausbildungspferdes, gleich welcher Ursache übernommen. Auch für Schäden, die durch die Ausbildung, das Training oder den Transport des Pferdes entstehen, ist der Ausbilder oder seine Helfer nicht haftpflichtig. Dies gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für vom Ausbildungspferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Besitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine in sämtlichen Fällen der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
- 9 Angaben des Anmelders / Datenschutz
- G&B Pferdesport weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen.
- Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von G&B Pferdesport gespeichert werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
- Mit der Anmeldung ist der Kursorganisator und Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs, Kurses und Pferdeausbildung) zu dem Zweck, dem Kursorganisator Prospekte, Programme und Kursinformationen zu übersenden. Der Kursorganisator und Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Kursorganisator ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
- 10 Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung österreichischen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Soweit in diesen Bedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform.
- Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von G&B Pferdesport angeboten werden ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand Krems/Donau vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Impressum:
G&B Pferdesport – Gwendolyne Mayer, BSc
Inhaber des Unternehmens: Gwendolyne Mayer, BSc
Wielands 6
3912 Grafenschlag/Zwettl
Österreich
Email: office@gbpferdesport.at
Telefon: +43 (0)664 / 382 22 52
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU77731929
Gerichtsstand: Bezirksgericht Krems/Donau
Verantwortlich für den Inhalt: Gwendolyne Mayer, BSc
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.